Die Brandschutzordnung Teil A (Aushang)  richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben wie z. B. an Bewohner oder Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in der Anlage aufhalten.

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, ...).

Wir erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 und passen diese speziell an die Gegebenheiten Ihres Betrieb an.